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   OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80   

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https://dejure.org/1981,15900
OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80 (https://dejure.org/1981,15900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.1981 - 12 U 114/80 (https://dejure.org/1981,15900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 1981 - 12 U 114/80 (https://dejure.org/1981,15900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Betriebshaftpflichtversicherung für einen Brandschaden in einem Kaufhaus; Verursachung eines Brandes durch Schweißarbeiten i.R.d. Montage einer Rolltreppe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 151 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 249/58

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80
    Dies ist - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (BGH VersR 1959 Seite 42, 43; BGH VersR 1961 Seite 121; BGH VersR 1973 Seite 313, 314; OLG Hamm VersR 1979 Seite 1046; Wussow a.a.O., Anm. 103 zu § 1 AHB, Seite 271; Johannsen-Bruck-Möller, 8. Aufl. 1970, Anm. G 88).

    Es wird regelmäßig darauf abgestellt, ob der Umstand, daß der Versicherer haftpflichtig geworden ist, eine Auswirkung seiner Beschäftigung in dem betreffenden Betrieb ist (BGH VersR 1959 Seite 42, 43; BGH VersR 1961 Seite 121).

    Es ist hier ähnlich wie in dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Januar 1961 (VersR 1961 Seite 121) zugrunde gelegen hat.

  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 146/71

    Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsbereich - Mitversicherte

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80
    Dies ist - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (BGH VersR 1959 Seite 42, 43; BGH VersR 1961 Seite 121; BGH VersR 1973 Seite 313, 314; OLG Hamm VersR 1979 Seite 1046; Wussow a.a.O., Anm. 103 zu § 1 AHB, Seite 271; Johannsen-Bruck-Möller, 8. Aufl. 1970, Anm. G 88).

    Ob dies nun damit begründet wird, daß es hinsichtlich der Abgrenzung vom Handeln in Ausführung und bei Gelegenheit der aufgetragenen Verrichtung ähnlich ist wie bei § 831 BG3 (so BGH VersR 1973 Seite 313, 314; Wussow a.a.O. Anm. 103 zu § 1 AHB, Seite 217) oder ob eine Parallele zu § 831 BGB abgelehnt wird (so BGH VersR 1959 Seite 42 und wohl auch Johannsen a.a.O. Anm. H 7 Seite 497), kann dahinstehen.

  • BGH, 21.02.1963 - II ZR 71/61

    Anspruch eines Binnenschiffers gegen seine Versicherung auf Befreiung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80
    Das ist in der Rechtsprechung für den Fall der Befriedigung des Geschädigten durch den Versicherungsnehmer nach Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer (BGH VersR 1959 Seite 499) und für den Fall der rechtskräftigen Verurteilung des Versicherten zur Leistung von Schadensersatz an den Geschädigten nach Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer (BGH VersR 1963 Seite 421, 422) ausgesprochen.
  • BGH, 30.10.1954 - II ZR 131/53

    Haftpflichtversicherungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80
    Dies ist für den Fall anerkannt, daß ein Versicherungsnehmer an den Geschädigten zahlt und dann von seinem Versicherer Erstattung begehrt (BGHZ 15 Seite 154, 159; Wussow: Kommentar zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung, 8. Aufl. 1976, Anm. 5 zu § 3 AHB).
  • BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70

    Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80
    In einem solchen Fall würde es eine unbillige Beeinträchtigung des Versicherten bedeuten, wenn er nicht in der Lage wäre, die Ansprüche aus dem Vertrag selbst geltend zu machen (BGH VersR 1971 Seite 806).
  • BGH, 21.05.1959 - II ZR 144/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80
    Das ist in der Rechtsprechung für den Fall der Befriedigung des Geschädigten durch den Versicherungsnehmer nach Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer (BGH VersR 1959 Seite 499) und für den Fall der rechtskräftigen Verurteilung des Versicherten zur Leistung von Schadensersatz an den Geschädigten nach Ablehnung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer (BGH VersR 1963 Seite 421, 422) ausgesprochen.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1978 - 6 U 184/77
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.1981 - 12 U 114/80
    Dieser Rechtsstreit endete am 20. April 1978 vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 6 U 184/77) mit einem Vergleich.
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